Austausch mit dem Gemeinderat betreffend ZPP Bodenacher

Am 16. Juni 2024 hat der Vorstand des PolitForums Kaufdorf den Gemeinderat um Klarstellungen betreffend der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Bodenacher gebeten:

Sehr geehrter Gemeinderat,

die Überbauung Bodenacher ist für die weitere Entwicklung von Kaufdorf von einiger Bedeutung. Dem PolitForum Kaufdorf ist deshalb ein partizipatives, transparentes und erfolgsversprechendes Vorgehen wichtig, damit das Vorhaben ohne Verzögerung umgesetzt werden kann. Diesbezüglich hat das PolitForum folgende Anliegen.

  • Wir hatten die Aussagen des Gemeindepräsidenten an der Gemeindeversammlung vom 3.6.2024 so verstanden, dass die Überbauungsordnung durch eine Gemeindeversammlung zu beschliessen ist. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Dürfen wir den Gemeinderat bitten, transparent darzulegen, welches die nun kommenden Verfahrensschritte sind und wo und in welcher Form die Bevölkerung ein Mitspracherecht hat?
  • Die Verfahren rund um das Bauen auf einer ZPP sind offensichtlich nicht trivial. Es wäre deshalb begrüssenswert, wenn der Gemeinderat die Bevölkerung verbindlich über den Stand, das weitere Vorgehen sowie den ungefähren Zeitplan bezüglich des weiteren Vorgehens beim Bodenacher informieren würde. Das PolitForum Kaufdorf würde es zudem begrüssen, wenn der Gemeinderat nach Vorliegen der Überbauungsordnung für die Bevölkerung eine Informationsveranstaltung durchführen würde, an welcher der Gemeinderat das Vorgehen und die gewählte Variante erläutern und begründen könnte. Wie stellt sich der Gemeinderat zu einer verbindlichen Information bezüglich des weiteren Vorgehens und zu einer Informationsveranstaltung?
  • Nun soll in einem qualitätssichernden Verfahren eruiert werden, ob das Gemeindebaureglement zur ZPP III Bodenacher geändert werden soll. Explizit erwähnt wurde die Prüfung einer verdichteten Bauweise mit 3 Vollgeschossen. Gemäss Gemeinderat müsste eine Änderung des Baureglements von der Gemeindeversammlung genehmigt werden. Nach Einschätzung des PolitForums Kaufdorf hätte ein solcher Vorschlag dann eine Erfolgschance, wenn bei Anpassungen des Baureglements aufgezeigt würde, welche Auswirkungen dies auf die Überbauung beim Bodenacher hätte. Dazu ist es notwendig, genügend konkretisierte Projekte einander gegenüber stellen zu können, eines basierend auf den aktuell im Baureglement festgehaltenen und eines auf den allenfalls angepassten Grundsätzen. Gedenkt der Gemeinderat an der Gemeindeversammlung mit dem Antrag auf die Anpassung des Baureglements gleichzeitig zwei genügend konkretisierte Projekte zu präsentieren? Oder sieht er ein anderes Vorgehen vor?

Das PolitForum Kaufdorf dankt dem Gemeinderat für eine Antwort.

Der Gemeinderat hat auf unser Schreiben am 24. Juli 2024 schriftlich reagiert. Auf dessen Wunsch publizieren wir das Schreiben nicht im Wortlaut. Zusammenfassend hat sich der Gemeinderat wie folgt geäussert:

  • Betreffend Baureglement wurde bereits 2018 ein erstes Mitwirkungsverfahren durchgeführt. Der Kanton (Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR) hat den Entwurf insgesamt dreimal geprüft. Das neue Baureglement wird demnächst öffentlich aufgelegt. Es wird Möglichkeiten zur Einsprache geben. Das neue Baureglement inklusive Gewässerraumausscheidung soll an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 vorgelegt werden.
  • Anpassungen an Reglementen müssen – gesetzlich vorgegeben – eine Planbeständigkeit während 15 Jahren sicherstellen. Die Regelungen für Gebiete, für welche die künftige Ausgestaltung noch nicht klar ist, werden deshalb in der aktuellen Revision des Baureglements nicht angepasst, so auch jene für die ZPP Bodenacher.
  • Betreffend Zeitplan und wie die Planung der Bevölkerung präsentiert wird, kann der Gemeinderat noch keine Aussage machen.

Das PolitForum Kaufdorf wird die weiteren Schritte betreffend Bodenacher (und die anderen Gebiete) interessiert weiterverfolgen.

Hinweis des PolitForum: Neu spricht der Gemeinderat im Newsletter des Gemeinderates vom 2. September 2024 davon, das neue Baureglement und die Gewässerraumausscheidung erst im Jahr 2025 der Gemeindeversammlung vorzulegen.